Die Psychosoziale Arbeitsgemeinschaft für das Standardversorgungsgebiet in der Stadt Hof, im Landkreis Hof und im Landkreis Wunsiedel im Fichtelgebirge (PSAG) hat laut dem 2. Bayerischen Landesplan zur Versorgung psychisch kranker und behinderten Menschen und den „Grundsätzen zur Versorgung von Menschen mit psychischen Erkrankungen in Bayern“ die Aufgaben,
Aus dem Kreis aller an der sozialpsychiatrischen Versorgung beteiligten Einrichtungen, Institutionen und Dienste in der Stadt Hof, dem Landkreis Hof und Landkreis Wunsiedel i. Fichtelgebirge bilden sich unter Federführung der PSAG Arbeitskreise mit Schwerpunktthemen.
Mitglied in der PSAG sind alle an der sozialpsychiatrischen Versorgung beteiligten Einrichtungen, Institutionen und Dienste in der Stadt Hof, dem Landkreis Hof und Landkreis Wunsiedel i. Fichtelgebirge.
Einen wichtigen Schwerpunkt der Arbeit der PSAG bildet der regelmäßige Informationsaustausch. Dieser dient der engen Vernetzung aller, die an der Versorgung psychisch kranker und behinderter Menschen beteiligt sind.
Die Frage der Weiterentwicklung der sozialpsychiatrischen Versorgung bildet den zweiten Schwerpunkt. Dabei geht es darum, fachlich begründete Perspektiven zur Verbesserung der psychiatrischen Versorgung zu entwerfen und in die politische Meinungsbildungsprozesse einzubringen.
Den dritten Schwerpunkt bildet das Bemühen, eine breite Öffentlichkeit für die Belange psychisch kranker und behinderter Menschen zu sensibilisieren (Öffentlichkeitsarbeit).
Jürgen Schöberlein
Dipl.-Sozialpädagoge(FH)
Diakonie Hochfranken
Bereichsleiter für Erwachsenenhilfe GmbH
95028 Hof, Klostertor 2
Tel. 09281/837-0
eMail: juergen.schoeberlein@diakonie-hochfranken.de
Dr. med. Torsten Brückner
Chefarzt
Bezirksklinik Rehau
95111 Rehau, Fohrenreuther Str. 48
Tel. 09283/599-0
eMail: torsten.brueckner@gebo-med.de
Dr. med. Gerhard Fleißner
Ltd. Medizinaldirektor
Landratsamt Hof, Fachbereich Gesundheitswesen
95028 Hof, Theaterstr. 8
Tel. 09281/721-0
eMail: gerhard.fleissner@landkreis-hof.de
Tanja Hering
Diplom-Sozialpädagogin (FH)
Landratsamt Hof, Fachbereich Gesundheitswesen
95028 Hof, Theaterstr. 8
Tel. 09281/721-29
eMail: tanja.hering@landkreis-hof.de
Carina Stielke
Sozialpädagogin (M.A.)
Landratsamt Wunsiedel, Fachbereich Gesundheitswesen
95632 Wunsiedel, Jean-Paul-Str. 9
Tel. 09232/80-133
eMail: carina.stielke@landkreis-wunsiedel.de
Reiner Hager
Vorsitzender Aufwind e. V.
95145 Oberkotzau, Haidecker Str. 16 a
Tel. 09286/411
E-Mail: reiner_hager@freenet.de
Carina Stielke
Sozialpädagogin (M.A.)
Landratsamt Wunsiedel, Fachbereich Gesundheitswesen
95632 Wunsiedel, Jean-Paul-Str. 9
Tel. 09232/80-133
E-Mail: carina.stielke@landkreis-wunsiedel.de:
Sandra Hess
Sozialpädagogin (M.A.)
Landratsamt Wunsiedel, Fachbereich Gesundheitswesen
95632 Wunsiedel, Jean-Paul-Str. 9
Tel. 09232/80-117
E-Mail: sandra.hess@landkreis-wunsiedel.de
Nicole Tratzmüller
Sozialpädagogin (B.A.)
Landratsamt Hof, Fachbereich Gesundheitswesen
95028 Hof, Theaterstr. 8
Tel. 09281/721-220
E-Mail: nicole.tratzmueller@landkreis-hof.de
Alexandra Pape
Biengäßchen 5
95028 Hof
Tel. 09281 14012
E-Mail: alexandra.pape@diakonie-hochfranken.de
Andreas Buheitel
Schellenbergweg 20
95028 Hof
E-Mail: beratungsstelle@diakonie-hochfranken.de
Einen wichtigen Schwerpunkt der Arbeit der PSAG bildet der regelmäßige Informationsaustausch. Dieser dient der engen Vernetzung aller, die an der Versorgung psychisch kranker und behinderter Menschen beteiligt sind.
Die Frage der Weiterentwicklung der sozialpsychiatrischen Versorgung bildet den zweiten Schwerpunkt. Dabei geht es darum, fachlich begründete Perspektiven zur Verbesserung der psychiatrischen Versorgung zu entwerfen und in die politische Meinungsbildungsprozesse einzubringen.
Den dritten Schwerpunkt bildet das Bemühen, eine breite Öffentlichkeit für die Belange psychisch kranker und behinderter Menschen zu sensibilisieren (Öffentlichkeitsarbeit).
Tanja Hering
Fachbereich Gesundheitswesen
Telefon: 09281 721-29
eMail: tanja.hering@landkreis-hof.de
Carina Stielke
Fachbereich Gesundheitswesen
Telefon: 09232 80-133
eMail: carina.stielke@landkreis-wunsiedel.de
(Fassung vom 12.11.2008)
Die Psychosoziale Arbeitsgemeinschaft (PSAG) für das Standardversorgungsgebiet Hof ist zuständig für die Stadt Hof und die Landkreise Hof und Wunsiedel.
Aufgabe der PSAG ist es vor allem, die Zusammenarbeit der Einrichtungen der psychosozialen Versorgung zu fördern und Vorschläge zur Verbesserung der örtlichen Versorgung zu erarbeiten und sich für deren Verwirklichung einzusetzen.
Dies gründet sich auf den vom Zweiten Bayerischen Landesplan zur Versorgung psychisch Kranker und psychisch Behinderter gegebenen und in den „Grundsätzen zur Versorgung von Menschen mit psychischen Erkrankungen in Bayern“ weiterentwickelten Auftrag.
Die PSAG besteht insbesondere aus folgenden Mitgliedern:
1 Vertreter des Landkreises Hof
1 Vertreter der Stadt Hof
1 Vertreter des Landkreises Wunsiedel
1 Vertreter des Landratsamtes Hof, Abteilung Gesundheitswesen
1 Vertreter des Landratsamtes Wunsiedel, Abteilung Gesundheitswesen
1 Vertreter der Justizbehörden Hof, Vormundschaftsgericht
1 Vertreter der Justizbehörden Wunsiedel, Vormundschaftsgericht
1 Vertreter des Ärztliches Kreisverbandes Hof
1 Vertreter des Ärztliches Kreisverbandes Wunsiedel
1 Vertreter der psychisch Kranken oder Behinderten / Selbsthilfe
1 Vertreter der Angehörigen psychisch Kranker oder Behinderter
1 Vertreter des Vereins Hilfe für psychisch Kranke
1 Vertreter der AOK Hof
1 Vertreter der AOK Wunsiedel
1 Vertreter der Diakonie Hochfranken
1 Vertreter des Diakonischen Werkes Selb-Wunsiedel e.V.
1 Vertreter des Caritas-Verbandes Hof
1 Vertreter des Caritas-Verbandes Wunsiedel
1 Vertreter der von-Feilitzsch-GmbH Münchenreuth
1 Vertreter der ambulanten Dienste der sozialpsychiatrischen Versorgung Hof
1 Vertreter der ambulanten Dienste der sozialpsychiatrischen Versorgung Marktredwitz-Wunsiedel-Selb
1 Vertreter der stationären Einrichtungen der sozialpsychiatrischen Versorgung
1 Vertreter der Bezirksklinik Rehau
1 Vertreter der Agentur für Arbeit (Reha-Abteilung)
1 Vertreter des Beruflichen Fortbildungszentrums Hof/ Gesellschaft zur Förderung der sozialen Integration
1 Der Landgerichtsarzt bzw. die Landgerichtsärztin bei dem Landgericht Hof
1 Vertreter der Lebenshilfe e.V. Hof
1 Vertreter der Lebenshilfe e.V. Marktredwitz-Selb-Wunsiedel
1 Vertreter der Werkstatt für Menschen mit Behinderungen Hof
1 Vertreter der Werkstatt für Menschen mit Behinderungen Marktredwitz
1 Vertreter der ambulanten psychosozialen Beratung (Sucht)
Die Mitgliedschaft in der PSAG orientiert sich an den Empfehlungen zu den Mitgliedern des Regionalen Steuerungsverbundes (RSV) gemäß den Grundsätzen zur Versorgung von Menschen mit psychischen Erkrankungen in Bayern. Die Aufnahme als stimmberechtigtes Mitglied erfolgt durch Beschluss der PSAG. Bei Änderungen in der Mitgliedschaft wird eine aktualisierte Liste der stimmberechtigten Mitglieder jeweils als Anlage dem Sitzungsprotokoll beigefügt.
Weitere, nicht stimmberechtigte Vertreter, auch von anderen Institutionen, können durch Beschluss der PSAG oder auf Einladung des Vorsitzenden bzw. der Geschäftsführung an der Sitzung teilnehmen. Zu den Sitzungen werden auch die Leiter der Arbeitskreise (siehe §10), der Geschäftsführer des Planungs- und Koordinierungsausschusses als Vertreter des Bezirks Oberfranken sowie der Regierung von Oberfranken eingeladen.
Die Mitglieder wählen einen Vorsitzenden und seinen Stellvertreter per Akklamation. Diese werden auf die Dauer von 4 Jahren gewählt.
Der jeweilige ärztliche Vertreter der geschäftsführenden Stelle ist weiterer Stellvertreter des Vorsitzenden.
Der Vorsitzende vertritt die PSAG nach außen.
Er bestimmt in Abstimmung mit der Geschäftsführung Ort und Zeit der Sitzungen. Der Vorsitzende leitet die Verhandlung, Beratung und Abstimmung.
Er vollzieht die Beschlüsse mit Unterstützung der Geschäftsführung.
Die Geschäftsführung obliegt dem Landratsamt Hof, Abteilung Gesundheitswesen oder Landratsamt Wunsiedel, Abteilung Gesundheitswesen.
Zum Zeitpunkt der Wahl des Vorsitzenden wechselt die Geschäftsführung.
Die Geschäftsführung legt zusammen mit dem Vorsitzenden Ort und Zeit der Sitzungen fest, bereitet diese vor, versendet die Einladungen, nimmt an Sitzungen teil und fertigt die Niederschrift.
Sie wirkt als Koordinationsstelle zwischen Mitgliedern der PSAG.
Die Sitzungen finden nach Bedarf, mindestens jedoch zweimal im Jahr statt.
Der Vorsitzende lädt zu den Sitzungen unter Angabe der Tagesordnung schriftlich ein.
Zu den ordentlichen Sitzungen soll in der Regel 4 Wochen, zu außerordentlichen Sitzungen zumindest 1 Woche vor dem Sitzungstermin eingeladen werden.
Die Sitzungsthemen legt der Vorsitzende in Zusammenarbeit mit der Geschäftsführung fest. Von den Mitgliedern vorgeschlagene Beratungsthemen sind zu berücksichtigen. Beratungsgegenstände, über die bei der Sitzung eine Empfehlung herbeigeführt werden soll, werden der Einladung als Anlage beigefügt.
Die PSAG kann vorberatende Arbeitsgruppen einsetzen.
Die PSAG ist beschlussfähig, wenn die Mitglieder ordnungsgemäß geladen sind und die einfache Mehrheit der stimmberechtigten Mitglieder anwesend ist.
Bei den Beschlüssen sollen Empfehlungen an die zuständigen Stellen angestrebt werden.
Über die Sitzung der PSAG ist von der Geschäftsführung eine Niederschrift zu fertigen, die vom Vorsitzenden zu unterschreiben ist.
Die Mitglieder sowie die Leiter der Arbeitskreise erhalten eine Sitzungsniederschrift.
Die Niederschriften sollen insbesondere Angaben enthalten über Ort und Tag der Sitzung,
die Namen der Anwesenden,
die behandelten Tagesordnungspunkte,
die Beschlüsse (Empfehlungen)
und das Abstimmungsergebnis.
Die Niederschriften werden nach jeder Sitzung möglichst frühzeitig verfasst und den Teilnehmern zugestellt, spätestens mit der Einladung zur nächsten Sitzung. Sie gelten als genehmigt, wenn bis 4 Wochen nach ihrem Versand keine Einwendungen gegen die Richtigkeit gemacht wurden.
Zur Intensivierung der Arbeit in besonderen Problembereichen bestehen auf örtlicher Ebene Arbeitskreise. Deren Teilnehmer können Mitarbeiter der bei der PSAG vertretenden Institutionen sowie anderer fachlich beteiligter Stellen sein.
Die Arbeitskreise berichten über ihre Arbeit bei den Sitzungen der PSAG.
Schriftliche Empfehlungen, die sie im Rahmen der PSAG abgeben, bedürfen der Zustimmung der PSAG anlässlich einer Mitgliederversammlung bzw. im Eilfalle – des Vorsitzenden der PSAG.
Änderungen der Geschäftsordnung können mit der einfachen Mehrheit der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder beschlossen werden.
Die Geschäftsordnung tritt mit ihrer Verabschiedung durch die PSAG in Kraft. Sie wird der Regierung von Oberfranken zur Kenntnis gebracht.
Die Geschäftsordnung in ihrer Erstfassung ist mit ihrer Verabschiedung am 16.10.1991 in Kraft getreten.
Diese geänderte Geschäftsordnung tritt mit ihrer Verabschiedung durch die PSAG am 12.11.2008 in Kraft.
Tanja Hering
Telefon: 09281 721-29
Tanja.Hering@landkreis-hof.de
Anna Moser
Fachbereich Gesundheitswesen
Telefon: 09232 80-113
Anna.Moser@landkreis-wunsiedel.de